Handwerker auf einer Baustelle bei großer Sommerhitze mit Sonnenschutz und Trinkpause

Hitzefrei auf der Baustelle – ab wann muss der Arbeitgeber handeln?

Hitzefrei auf der Baustelle – gibt es das überhaupt? Erfahren Sie, welche Pflichten Arbeitgeber bei großer Hitze haben und wie sich Handwerker vor UV-Strahlung und Hitzestress schützen können.

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Hitzefrei auf der Baustelle – ab wann muss der Arbeitgeber handeln?

Handwerker auf einer Baustelle bei großer Sommerhitze mit Sonnenschutz und Trinkpause

Deutschland erlebt erneut Temperaturen von deutlich über 30 °C. Während viele Menschen im Büro über eine Klimaanlage verfügen, arbeiten Dachdecker, Zimmerer, Straßenbauer, Garten- und Landschaftsbauer sowie viele andere Handwerker stundenlang in der prallen Sonne.

Doch wann gibt es eigentlich Hitzefrei auf der Baustelle? Muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nach Hause schicken? Oder gehört Arbeiten bei über 30 Grad einfach zum Berufsalltag?

Wir klären die wichtigsten Fragen.

Gibt es Hitzefrei für Handwerker?

Die einfache Antwort lautet:

Nein – einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei gibt es in Deutschland grundsätzlich nicht.

Auch Temperaturen von über 30 oder sogar 35 Grad bedeuten nicht automatisch, dass die Arbeit eingestellt werden muss.

Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Grundlage hierfür sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz sowie die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Muss man bei über 30 Grad weiterarbeiten?

Ob gearbeitet wird, hängt von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen ab.

Ein Unterschied besteht beispielsweise zwischen:

  • Arbeiten im klimatisierten Gebäude

  • Arbeiten im Schatten

  • Arbeiten auf einem Dach

  • Straßenbau auf Asphalt

  • Garten- und Landschaftsbau

  • Arbeiten auf offenen Baustellen ohne Sonnenschutz

Gerade auf Dächern oder Asphaltflächen können deutlich höhere Temperaturen als die eigentliche Lufttemperatur entstehen. Oberflächentemperaturen von 60 °C oder mehr sind im Sommer keine Seltenheit.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Der Arbeitgeber muss geeignete Schutzmaßnahmen treffen, wenn hohe Temperaturen die Gesundheit der Beschäftigten gefährden können.

Dazu gehören beispielsweise:

  • ausreichend Trinkwasser bereitstellen

  • regelmäßige Erholungspausen ermöglichen

  • körperlich schwere Arbeiten möglichst in die frühen Morgenstunden verlegen

  • Sonnenschutz bereitstellen

  • geeignete Schutzkleidung empfehlen

  • Arbeitsbereiche möglichst beschatten

  • Beschäftigte über UV-Gefahren informieren

Je nach Tätigkeit können weitere Maßnahmen erforderlich sein.

Muss der Arbeitgeber Urlaub geben?

Nein.

Der Arbeitgeber muss bei großer Hitze grundsätzlich keinen Urlaub gewähren.

Auch ein früher Feierabend ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

In vielen Betrieben werden jedoch freiwillig Lösungen gefunden, beispielsweise:

  • früher Arbeitsbeginn

  • längere Mittagspause

  • Arbeitszeitverlagerung

  • Verkürzung besonders belastender Tätigkeiten

Solche Regelungen erfolgen meist im gegenseitigen Einvernehmen.

Darf man oberkörperfrei arbeiten?

Gerade im Sommer sieht man auf Baustellen immer wieder Handwerker ohne T-Shirt.

Aus Sicht des Arbeitsschutzes ist das jedoch keine gute Idee.

Die intensive UV-Strahlung kann bereits nach kurzer Zeit zu:

  • Sonnenbrand

  • Hitzestress

  • Hautschäden

  • langfristig erhöhtem Hautkrebsrisiko

führen.

Empfohlen werden daher:

  • leichte, luftdurchlässige Arbeitskleidung

  • lange Ärmel mit UV-Schutz

  • Kopfbedeckung

  • Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor

Auch wenn dies zunächst wärmer erscheint, schützt geeignete Kleidung die Haut deutlich besser als freier Oberkörper.

Warum ist UV-Strahlung so gefährlich?

Viele unterschätzen die Belastung durch die Sonne.

Nicht nur die Hitze stellt ein Problem dar, sondern vor allem die UV-Strahlung.

Wer über Jahre hinweg regelmäßig im Freien arbeitet, hat ein erhöhtes Risiko für Hautkrebs. Deshalb gilt Hautkrebs bei bestimmten Berufsgruppen inzwischen sogar als anerkannte Berufskrankheit.

Ein konsequenter Sonnenschutz ist daher kein Luxus, sondern wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes.

Was können Handwerker selbst tun?

Neben den Maßnahmen des Arbeitgebers kann jeder selbst dazu beitragen, gesund durch heiße Tage zu kommen.

Dazu gehören:

  • ausreichend trinken

  • regelmäßig Pausen einlegen

  • leichte Mahlzeiten bevorzugen

  • Sonnenschutz verwenden

  • Kopfbedeckung tragen

  • Warnzeichen wie Schwindel oder Kreislaufprobleme ernst nehmen

Gerade auf Dächern oder beim Straßenbau sollte niemand die körperliche Belastung unterschätzen.

Fazit

Auch wenn es in Deutschland keinen allgemeinen Anspruch auf Hitzefrei auf der Baustelle gibt, endet die Verantwortung des Arbeitgebers nicht bei der Wettervorhersage.

Hohe Temperaturen und intensive Sonneneinstrahlung können die Gesundheit erheblich gefährden. Deshalb müssen Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen und die Arbeitsbedingungen an die Witterung anpassen.

Für Handwerker gilt: Ausreichend trinken, Sonnenschutz nutzen und Warnsignale des Körpers ernst nehmen. Denn Sicherheit und Gesundheit sollten auch an den heißesten Sommertagen immer Vorrang haben.

Hinweis:
Alle Inhalte in diesem Ratgeber wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der Angaben. Technische Anforderungen, Normen, Verarbeitungshinweise und bauliche Gegebenheiten können je nach Anwendungsfall abweichen. Maßgeblich sind stets die Angaben der jeweiligen Hersteller sowie geltende Vorschriften und Normen.
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