Selbstständiger fährt vom Wohnort zum 50 Kilometer entfernten Firmensitz und prüft die steuerlichen Auswirkungen.

Firmensitz 50 Kilometer von Zuhause entfernt – Steuerlicher Vorteil oder Nachteil für Selbstständige?

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Firmensitz 50 Kilometer von Zuhause entfernt – Steuerlicher Vorteil oder Nachteil für Selbstständige?

Selbstständiger fährt vom Wohnort zum 50 Kilometer entfernten Firmensitz und prüft die steuerlichen Auswirkungen.

Viele Selbstständige und Unternehmer entscheiden sich bewusst für einen Firmensitz außerhalb ihres Wohnortes. Gerade Handwerksbetriebe, Onlinehändler oder Unternehmen mit Lagerflächen finden passende Gewerbeobjekte häufig nur in einer gewissen Entfernung. Doch lohnt sich ein Firmensitz, der beispielsweise rund 50 Kilometer von der eigenen Wohnung entfernt liegt, auch aus steuerlicher Sicht?

Die Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Entfernungspauschale oder Kilometerpauschale – der entscheidende Unterschied

Viele Unternehmer gehen davon aus, dass sie jede gefahrene Strecke vollständig steuerlich absetzen können. Das ist jedoch nicht immer der Fall.

Fährst Du regelmäßig von Deiner Wohnung zu Deiner ersten Betriebsstätte, gilt in der Regel die Entfernungspauschale. Dabei wird nur die einfache Strecke berücksichtigt – nicht die Hin- und Rückfahrt.

Anders sieht es aus, wenn Du direkt zu Kunden, Baustellen oder wechselnden Einsatzorten fährst. In diesem Fall handelt es sich häufig um eine sogenannte Auswärtstätigkeit. Dann können unter bestimmten Voraussetzungen sämtliche gefahrenen Kilometer als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

Beispiel: Firmensitz 50 Kilometer entfernt

Ein Unternehmer wohnt in Ort A und betreibt sein Lager oder seine Werkstatt in Ort B – rund 50 Kilometer entfernt.

Fährt er jeden Morgen zuerst zum Firmensitz, gilt diese Strecke in der Regel als Fahrt zur ersten Betriebsstätte. Steuerlich kann deshalb nur die Entfernungspauschale für die einfache Strecke angesetzt werden.

Fährt derselbe Unternehmer dagegen direkt zu Baustellen, Kunden oder Montageorten, können – abhängig vom jeweiligen Sachverhalt – deutlich höhere Fahrtkosten als Reisekosten berücksichtigt werden.

Ist ein weiter entfernter Firmensitz ein Vorteil?

Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten.

Ein weiter entfernter Firmensitz kann Vorteile bieten:

  • Günstigere Gewerbemieten

  • Mehr Lager- oder Produktionsfläche

  • Bessere Erreichbarkeit für Lieferanten

  • Erweiterungsmöglichkeiten

Steuerlich ist die größere Entfernung allein jedoch kein automatischer Vorteil. Wer täglich ausschließlich zur ersten Betriebsstätte fährt, kann nur die gesetzlich vorgesehene Entfernungspauschale nutzen.

Wann kann ein Unternehmer profitieren?

Besonders interessant wird es für Unternehmen, deren Mitarbeiter oder Inhaber überwiegend unterwegs sind.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Handwerksbetriebe

  • Monteure

  • Bauunternehmen

  • Servicetechniker

  • Außendienst

  • Garten- und Landschaftsbau

  • Mobile Dienstleister

Wer regelmäßig direkt Kunden oder Baustellen anfährt und keine tägliche Fahrt zur ersten Betriebsstätte erforderlich ist, kann unter Umständen höhere Fahrtkosten steuerlich geltend machen. Welche Regelung im Einzelfall gilt, hängt jedoch von der konkreten betrieblichen Organisation ab.

Worauf Selbstständige achten sollten

Gerade bei mehreren Standorten oder häufig wechselnden Einsatzorten lohnt sich eine saubere Dokumentation der Fahrten. Das Finanzamt unterscheidet genau zwischen Fahrten zur ersten Betriebsstätte und echten Geschäftsreisen.

Bereits kleine Unterschiede im Arbeitsalltag können sich erheblich auf die steuerliche Behandlung auswirken.

Fazit

Ein Firmensitz in 50 Kilometern Entfernung ist weder automatisch ein steuerlicher Vorteil noch ein Nachteil. Entscheidend ist, ob die Fahrten zur ersten Betriebsstätte erfolgen oder ob überwiegend wechselnde Einsatzorte angefahren werden. Deshalb lohnt es sich, die eigene betriebliche Situation regelmäßig gemeinsam mit dem Steuerberater zu prüfen. So lassen sich Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und Fehler bei der Steuererklärung vermeiden.

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung. Ob die Entfernungspauschale oder die Kilometerpauschale gilt, hängt von der individuellen betrieblichen Situation und der Einordnung der ersten Betriebsstätte ab. Befragen Sie dazu gerne einen Steuerberater Ihres Vertrauens.

Hinweis:
Alle Inhalte in diesem Ratgeber wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Dennoch übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder Richtigkeit der Angaben. Technische Anforderungen, Normen, Verarbeitungshinweise und bauliche Gegebenheiten können je nach Anwendungsfall abweichen. Maßgeblich sind stets die Angaben der jeweiligen Hersteller sowie geltende Vorschriften und Normen.
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